Liebe Patienten,
die Hygienerichtlinien des Robert-Koch-Institutes (RKI), welche ursprünglich für Krankenhäuser erlassen wurden, sind 2015 eins zu eins auf Zahnarztpraxen übertragen worden.
Wir haben unser Hygienekonzept daher schon zum damaligen Zeitpunkt den neuen Anforderungen angepasst.
Sämtliche auch bereits zuvor gemäß RKI-Richtlinien durchgeführte Hygieneprozesse in unserer Praxis werden jetzt handschriftlich und digital dokumentiert.
Funktionstüchtige „Altgeräte“ wurden durch spezielle, neu entwickelte Geräte ersetzt, verbleibende Geräte validiert. Unter dem Begriff Validierung versteht man den dokumentierten Beweis, dass das vorher festgelegte Aufbereitungsverfahren im praktischen Einsatz reproduzierbar funktioniert.
Die Praxis ist auf dem hygienetechnisch aktuellen Stand.