Umsetzung der RKI-Hygienerichtlinien

Präventionsmaßnahmen

Auch asymptomatische Personen können mit von Mensch zu Mensch übertragbaren Infektionserregern besiedelt oder infiziert sein. Daher müssen im Behandlungsalltag stets im Umgang mit allen Patienten bestimmte grundlegende Präventionsmaßnahmen eingehalten werden, die sowohl dem Schutz anderer Patienten als auch dem Schutz des Personals vor einer Übertragung dienen.

Diese immer einzuhaltenden Maßnahmen werden als Maßnahmen der Basishygiene bezeichnet und sind nachfolgend für die einzelnen Schutzmaßnahmen zusammenfassend aufgeführt.

Zu den Maßnahmen der Basishygiene gehören zusammengefasst:

Händehygiene

Durchführung der Händedesinfektion vor und nach direktem Kontakt mit dem Patienten, vor aseptischen Tätigkeiten, nach Kontamination (Kontakt mit Blut oder Sekreten), nach Kontakt mit der Patientenumgebung sowie nach Ablegen von Einmalhandschuhen.

Barrieremaßnahmen

  • Einmalhandschuhe: Tragen nicht-steriler Einmalhandschuhe, wenn die Wahrscheinlichkeit des Kontaktes mit Blut, Sekreten oder wahrscheinlich kontaminierten Flächen besteht.
  • Tragen von Schutzkleidung: Vor jedem Eingriff, wenn mit direktem Kontakt zu rechnen ist. Tragen von Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille, wenn mit Verspritzen von Blut oder Sekreten zu rechnen ist.

Flächendesinfektion

Aufbereitung von Risikoflächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt mehrmals täglich, dass keine Übertragungsgefahr davon ausgeht; bei sichtbarer Kontamination erfolgt die Säuberung sofort.

Aufbereitung von Medizinprodukten

Aufbereitung von Medizinprodukten entsprechend den Empfehlungen der „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ (siehe Hygiene in unserer Praxis)